
Therapie-Ziele
Sozialpädagogische Familienbetreuung
Ziele des Leistungsangebots
Ziele / Unterziele gemäß SGB VIII
- Mittel- und langfristig hohe Unterbringungskosten für Jugendämter in den Fällen zu reduzieren, in denen ohne dieses Modell eine Herausnahme der Kinder unvermeidbar, oder eine Rückführung nicht möglich ist.
- Die Grenzen der ambulanten und teilstationären Hilfen, sowie die der Heimerziehung zu überwinden und diese Hilfe familienorientiert und familienerhaltend, auszurichten.
- Aufbauend auf den Ressourcen der Familien und die Beziehungen innerhalb der Familie nutzend, eine Struktur zu schaffen, in der die Kinder in der Familie verbleiben können, um eine häufig traumatisierende Trennung von Kindern und Eltern zu vermeiden.
- Kinder, die bereits in einer Einrichtung untergebracht sind, in den Haushalt der Eltern zurückzuführen, wenn dies ohne fremde Hilfe nicht möglich ist.
- Der Entstehung einer möglichen Entfremdung zwischen Eltern und Kindern entgegen zu wirken.
- Unterstützung der Eltern in ihrem Bemühen, um mehr Eigenverantwortung und aktive Lebensgestaltung.
- Das Interesse der Eltern an den Belangen ihrer Kinder zu wecken, deren Bedürfnisse zu erfüllen, und damit nachhaltig die Beziehung zu stärken.
Die Bedingungen der Kinder in der Familie so weit zu verbessern, dass die Eltern ihre Erziehungsaufgaben wieder eigenständig wahrnehmen und ihren Lebensalltag verantwortungsvoll gestalten können. - Durch gemeinsam erarbeitete Strukturen familiäre Ressourcen zu stärken und durch gemeinsames Handeln und Erleben verloren gegangene, -geglaubte, oder weitere Kompetenzen zu vermitteln.
- Die Ziele und Unterziele gem. SGB VIII bilden die Grundlage für die Ausgestaltung der sozialpädagogischen Arbeit. Sie werden für jede Familie, jedes Kind und jeden Jugendlichen im Hilfeplan individuell ausgewählt und konkretisiert. Dabei werden jeweils die nächsten Schritte in Richtung der Ziele für den Zeitraum benannt, der im Hilfeplan festgelegt ist.
Durch die tägliche Präsenz der Familienhelfer erleben diese die realen Alltagssituationen mit der Familie und können daher sofort und zielgerichtet intervenieren.
Ergänzend zur stationären Betreuung werden auch Angebote der ambulanten Familienhilfe analog je nach freien Mitarbeiterkapazitäten für die Stadt Coswig offeriert. Auch die Integration ambulant betreuter Familien in das Hausprojekt ist denkbar.
Voraussetzungen zur Aufnahme in das Familienprojekt
- Familien, die grundsätzliche Bereitschaft haben, das ‚alte’ soziale Umfeld zu verlassen
- Familien, die eine grundsätzliche Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit haben
- Die grundsätzliche Akzeptanz der Einrichtung und deren Regeln
Das Regelwerk unserer Einrichtung basiert auf Gewaltfreiheit, Achtung der Würde und der Rechte jedes Einzelnen, Akzeptanz der Verschiedenheit und gegenseitigen Respekt sowie eine weitestgehende Toleranz unterschiedlichster Lebensformen und -philosophien. Schwere Regelverstöße führen zur Kündigung des Betreuungsverhältnis
Ausschlusskriterien
- akute Suizidgefahr
- akuter Suchtmittelgebrauch bei bestehender Abhängigkeitserkrankung
- Pflegebedürftigkeit, falls nicht durch einen ambulanten Pflegedienst abgesichert
- politischer oder religiöser Extremismus eines Familienmitgliedes
- akute Gewaltbereitschaft
Einzugsgebiet und sozialräumliche Zuständigkeit
- In der Regel nehmen wir Familien aus dem Landkreis Wittenberg und dem Bundesland Sachsen-Anhalt auf.
- Bei Bedarf auch bundeslandübergreifend möglich.
- Betreuung und Begleitung von Familien bei Erziehungsaufgaben
- Bewältigung von Alltagsproblemen
- Lösung von Konflikten und Krisen
- Kontakten mit Ämtern und Institutionen vermitteln
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Sicherung /Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familien durch
- Verbesserung des Erziehungsverhaltens
- Verbesserung der Interaktion und Kommunikation in der Familie
- Verbesserung der Rahmenbedingungen in und um die Familie
- Aktivierung der Selbsthilfefähigkeit der Familie, der Stärkung der Problemlösungskräfte und der eigenen Ressourcen in der Familie
- Arbeiten im familiären System
- Elterngespräche und Gruppenarbeit zur Wiedererlangung der Erziehungskompetenz
- Klärung der Positionen und Haltungen in der Familie, auch durch therapeutische Interventionen, die den Beteiligten eine Veränderung von belasteten Positionen und Haltungen ermöglicht
- Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes
- Abbau von Defiziten in der sozialen und emotionalen
- Entwicklung Entwicklung einer tragfähigen Lern- und Leistungsmotivation
- Aufbau/Wiederherstellung tragfähiger, sozialer Kontakte
- Aktivierung von Ressourcen und Unterstützung durch das soziale Umfeld
- Verselbständigung, unter Einhaltung des Lebensbezugs zur Familie
- Entwicklung einer Lebensperspektive, auf Basis eigener Ziele und Fähigkeiten
- Befähigung zu einer eigenständigen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
- Erlangen von Kontakt-, Beziehungs-, Gruppen- und Konfliktfähigkeit
- Alltag und Tagesablauf planen, strukturieren und umsetzen können
- Befähigung, zum verantwortlichen Umgang mit vorhandenen Finanzen
- Herstellen/Wiederherstellung tragfähiger Familienbeziehungen
- Aufarbeiten von delinquentem Verhalten
- angemessenes Leistungsverhalten in Schule, Ausbildung und Arbeit